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EDF hat im Rahmen seines Programms „Je passe à l’électrique“ eine Kühlungsprämie für Schulen, Kindertagesstätten und Freizeitzentren eingeführt.

Für den „Sommer 2026“-Teil, der bis zum 30. September 2026 geöffnet ist, sind Deckenventilatoren förderfähig. Die Förderung kann bis zu 400 € pro Gerät betragen, innerhalb einer Obergrenze von 10 Geräten pro Einrichtung, was einer maximalen Erstattung von 4.000 € pro Standort entspricht. Liegt der Kaufpreis eines Geräts unter 400 €, kann es zu 100 % seines Kaufpreises erstattet werden.

Das Programm ist Teil eines von EDF angekündigten Budgets von 40 Mio. €, das darauf abzielt, mehr als 10.000 Einrichtungen zu unterstützen und die Finanzierung von über 100.000 Geräten zu ermöglichen.

Welche Einrichtungen sind förderfähig?

Die Förderung steht öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen unter Vertrag mit dem französischen Bildungsministerium, von der Vorschule bis zum Gymnasium, sowie kommunalen Freizeiteinrichtungen und kommunalen Kindertagesstätten offen. Privatschulen ohne Vertrag sind nicht förderfähig.

Die Förderung ist nicht auf EDF-Kunden beschränkt: Sie ist allen förderfähigen Einrichtungen unabhängig von ihrem Energieversorger zugänglich. Sie gilt für das französische Festland. In Korsika und den Überseegebieten verweist EDF auf die Programme Agir Plus.

Ein Betreiber mehrerer Standorte kann mehrere Anträge einreichen, sofern die Grenze von 10 Geräten pro Einrichtung eingehalten wird, d. h. pro SIRET-Nummer und pro Standort.

Warum sind Deckenventilatoren besonders relevant?

In Klassenzimmern, Kindertagesstätten, Freizeitzentren und Gemeinschaftsbereichen stellt der Deckenventilator eine effiziente, sofort einsetzbare Lösung dar, die mit Klimaanpassungsstrategien vereinbar ist.

Sein Hauptzweck besteht nicht darin, die Lufttemperatur zu senken, sondern das thermische Komfortempfinden der Nutzer zu verbessern, indem die Luft in Bewegung versetzt wird. EDF beschreibt Deckenventilatoren zudem als Geräte, die das Temperaturempfinden um bis zu 4 °C reduzieren können.

Hinzu kommt, dass Deckenventilatoren auch in Kombination mit Klimaanlagen sinnvoll sind: Sie helfen dabei, den „Kaltluft-Dusch-Effekt“ der Klimaanlage deutlich zu reduzieren, indem sie die Luft im Raum besser verteilen. Außerdem ermöglichen sie eine Erhöhung der Solltemperatur der Klimaanlage (z. B. 29 °C statt 26 °C), was zu einer Energieeinsparung von etwa 30 % führen kann.

Für Bauherren und Planungsbüros liegt der Vorteil sowohl in der Reduzierung der elektrischen Leistung als auch darin, bei geeigneten Bedingungen auf energieintensivere oder komplexere Systeme verzichten zu können.

Welche Kosten werden abgedeckt?

Das Programm deckt die tatsächlichen Anschaffungskosten der Geräte ab. Für Deckenventilatoren muss die Rechnung zwischen dem 26. Juni und dem 30. September 2026 datiert sein. Der Antrag auf Erstattung muss ebenfalls spätestens bis zum 30. September 2026 eingereicht werden.

Die Geräte müssen für öffentlich zugängliche Bereiche der Einrichtung bestimmt sein. Eine eidesstattliche Erklärung muss vom Direktor oder Schulleiter unterzeichnet und mit dem Stempel der Einrichtung versehen sowie zusammen mit den Rechnungen eingereicht werden.

Wie läuft das Verfahren ab?

Das Verfahren ist bewusst einfach gehalten. Die Einrichtung erwirbt zunächst die Geräte beim Anbieter ihrer Wahl, füllt anschließend das Online-Formular aus, reicht die Rechnungen ein und fügt die unterzeichnete eidesstattliche Erklärung bei. Nach Prüfung des Antrags erfolgt die Erstattung direkt auf das Bankkonto der Einrichtung.

Die Bankverbindung wird im Rahmen der Antragsprüfung abgefragt, sobald der Antrag validiert wurde. Die Antragstellung erfolgt online über die entsprechende Plattform:

https://www.jepassealelectrique-frais.fr/solutions-temporaires

Auszug aus dem Antrag auf die Kühlungsprämie
Abbildung 1: Auszug aus dem Antrag auf die Kühlungsprämie

Wichtige Hinweise für Bauherren und Auftraggeber

Das Programm basiert auf einem Erstattungsprinzip nach dem Kauf, gegen Vorlage der Rechnungen. Es handelt sich daher derzeit nicht um ein System der vorherigen Reservierung auf Basis von Angeboten. Diese Modalität sollte bei der Investitionsentscheidung berücksichtigt werden, da das Budget für schnell umsetzbare Maßnahmen auf 40 Mio. € begrenzt ist.

Angesichts der hohen medialen Sichtbarkeit dieser Maßnahme wird Bauherren empfohlen, Projekte zu starten, sobald ein tatsächlicher Bedarf festgestellt wurde.

Bei Projekten mit Deckenventilatoren sollte die technische Planung im Vordergrund stehen: Anzahl der Geräte, Positionierung, Raumhöhe, mögliche Hindernisse, Geräuschpegel, Montagesicherheit, Wartung sowie die Eignung für die tatsächliche Nutzung der Räume.

Die EDF-Prämie kann den Einstieg erleichtern, ersetzt jedoch keine technische Analyse des Standorts. Ein schlecht positionierter, unterdimensionierter oder ungeeigneter Deckenventilator führt zu unzureichender oder unangenehmer Luftbewegung. Eine gut geplante Anordnung hingegen kann den sommerlichen Komfort deutlich verbessern, bei sehr geringem Stromverbrauch und meist einfacher Umsetzung im Vergleich zu aktiven Kühlsystemen.

[i] Zusätzliche 40 Mio. € werden für langfristigere Lösungen bereitgestellt, insbesondere im Rahmen von in EduRénov integrierten Projekten.